Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelnen Eigentümern und WEG-Verwaltern
Schwerpunkte:
- Geltendmachung und Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Verhältnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Prüfung und Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
- Teilungs- und Gemeinschaftsordnung
- Verwalterverträge
Ansprechpartner: