Mediation
Mediation bedeutet nichts anderes, als mit seinem Gegner zu verhandeln. Die Besonderheit liegt lediglich darin, dass ein besonders geschulter neutraler Dritter, nämlich der Mediator, hinzukommt, der der Verhandlung einen besonders strukturierten Ablauf gibt und die Parteien bei ihren Bemühungen, eine Einigung zu finden, unterstützt.
Zu den wichtigsten Grundregeln der Mediation die gehört Freiwilligkeit. Diese Freiwilligkeit beinhaltet nicht nur die freie Entscheidung, an einer Mediation überhaupt teilzunehmen, sondern auch das Recht zur Entscheidung, eine bereits begonnene Mediation vor dem Abschluss einer schriftlichen Einigung jederzeit abzubrechen. Die oft vorgetragene Furcht, sich mit der Entscheidung, an einer Mediation teilzunehmen, dem Gegner und/oder den Mediator „auszuliefern“, ist unbegründet.
Zahlreiche gute Gründe für den Versuch, Ihren Rechtsstreit mit einer Mediation zu beenden, finden Sie hier.
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